Einhaltung MiLoG

Hinweis zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

Die PHL Logistik GmbH verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und erwartet dies auch von allen Partnern, Auftragnehmern und Nachunternehmern, die im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung tätig werden.

Unsere Anforderungen an Auftragnehmer und Nachunternehmer

Um eine rechtskonforme Zusammenarbeit sicherzustellen, verpflichten sich alle Auftragnehmer:

  • Einhaltung des MiLoG
    • Den gesetzlichen Mindestlohn gemäß § 20 MiLoG an alle in Deutschland eingesetzten Arbeitnehmer fristgerecht auszuzahlen.
    • Arbeitszeiten gemäß § 17 MiLoG ordnungsgemäß zu dokumentieren und diese Unterlagen mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
    • Für ausländische Unternehmen: Die gemäß § 16 MiLoG erforderliche Anmeldung bei der Zollverwaltung vor Aufnahme der Tätigkeit in Deutschland vorzunehmen.
  • Verantwortung bei Nachunternehmern
    Setzt ein Auftragnehmer Nachunternehmer oder Leiharbeiter ein, muss er sicherstellen, dass auch diese die Vorgaben des MiLoG einhalten.

Nachweise und Vereinbarung

Für die Zusammenarbeit mit der PHL Logistik GmbH ist es erforderlich, dass alle Auftragnehmer eine schriftliche Vereinbarung zur Einhaltung des MiLoG unterzeichnen. Außerdem behalten wir uns vor, stichprobenartig Entgeltunterlagen oder Bescheinigungen einzufordern, die die Einhaltung des MiLoG bestätigen.

Freistellung und Konsequenzen bei Verstößen

  • Auftragnehmer stellen die PHL Logistik GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die aus Verstößen gegen das MiLoG entstehen (z. B. Bußgelder, Forderungen von Sozialversicherungsträgern oder Rechtskosten).
  • Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung fristlos zu kündigen.

Wichtige Dokumente und Kontakt

Bitte senden Sie die unterschriebene Vereinbarung sowie weitere Nachweise bei Bedarf an:
E-Mail: dispo@phl-logistik.de
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 04407-9135-0 zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Mindestlohngesetz finden Sie unter:
Gesetzestext MiLoG